Ablauf

Für die Kontaktaufnahme reicht eine kurze Vorhabensbeschreibung aus, auf deren Basis in einer Erstprüfung die Plausibilität und der Investment-Ansatz geprüft werden und ggf. zeitnah ein erstes Gespräch geführt wird.

Der formale Beteiligungsprozess untergliedert sich typischerweise in folgende Schritte

a) Erstprüfung (s.o.)

Vertiefte Plausibilisierung des Geschäftsmodells. Weiter wird die Übereinstimmung mit den Refinanzierungsbedingungen der Fonds, insbesondere der EU Grundsätze, geprüft. Nach max. 14 Tagen kann ein erstes Feed-Back erfolgen.

b) Detailprüfung

Mittels interner und auch externer Expertise werden das Managementteam, der technologische Ansatz und die Stabilität des Geschäftsmodells auf Basis der angestrebten Marktpositionierung validiert.

c) Vorvertrag/Term Sheet

Der Vorvertrag legt die die wesentlichen Konditionen der Beteiligung, wie Mitsprache-/ und Informationsrechte, Übertragung/Einbringungen von Schutzrechten, Verwässerungsschutz und Mitveräußerungsrechte/-pflichten, sowie Kostenübernahme und Exklusivität fest.

d) Due Diligence

Mittels Gutachten werden die technischen, finanziellen und rechtlichen Chancen und Risiken der Beteiligung geprüft. Die Ergebnisse der Due Diligence sowie die interne Einschätzung des Investmentmanagers bilden die Grundlage für die Gremienentscheidung.

e) Gremienentscheidung

Die Entscheidungsgremien der IBG-Fonds tagen turnusgemäß ein Mal im Monat bzw. bei Bedarf.

f) Vertragsverhandlungen und Abschluss

Auf Basis der ergangenen Entscheidung wird das jeweilige Vertragswerk endverhandelt. Hier verfügen wir über interne juristische Expertise. Um zeitnah zu einem Abschluss zu kommen, setzen wir dabei auf den vereinbarten Vorvertrag auf.

Die Zeitspanne für den gesamten Prozess ab Erstkontakt sollte drei Monate nicht überschreiten. Bei gut aufbereiteten Unterlagen und überzeugenden Managementteams sind auch deutlich kürzere Zeiträume möglich.

 

Beteiligungsverständnis

Eine Beteiligung ist eine Partnerschaft auf Zeit. Die Partner sind aufeinander angewiesen, da sonst das Ziel - die Gründung und Entwicklung eines guten und erfolgreichen Unternehmens - nicht bzw. nur selten erreicht werden kann. Die Beteiligungsverträge regeln daher Rechte und Pflichten beider Parteien.

Der Beteiligungsprozess ist ein unternehmerisches Gestaltungswerk von Beteiligungsgeber und Unternehmen. Läuft alles planmäßig, freuen sich alle Beteiligten, es gibt in der Regel wenig Diskussionsbedarf zwischen den Partnern. Selbst bei sorgfältigster Planung und ausreichenden Ressourcen will sich das gewünschte Ergebnis regelmäßig jedoch nicht einstellen, zumindest nicht rechtzeitig. Folglich reichen die Finanzmittel nicht so weit wie geplant, die Anspannung steigt. Beide Parteien müssen sich innerhalb kurzer Zeit auf Alternativpläne verständigen und diese umsetzen. Unterschiedliche Auffassungen über den "richtigen Weg" sind wichtig, dürfen aber das gemeinsame Ziel nicht gefährden. Dies ist nur auf einer partnerschaftlichen, aber insbesondere professionellen Basis der Zusammenarbeit für beide Parteien nachhaltig zu realisieren.

Die Erfahrungen des bmp-Teams aus einer Vielzahl von Beteiligungsfällen helfen, diese Prozesse gezielter zu begleiten. Sofern die Alternativkonzepte es sinnvoll erscheinen lassen und erfordern, werden zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen ergriffen, um den geplanten Unternehmenserfolg zu realisieren. Gegebenfalls werden in solchen Situationen auch die vorhandenen Managementkapazitäten im Unternehmen evaluiert und ergänzt.

 

Ausstiegsszenarien

Am Ende eines gemeinsam erfolgreich beschrittenen Unternehmensentwicklungsprozesses steht die seitens des Beteiligungsgebers angestrebte Rückführung/Veräußerung der Beteiligung. Im Idealfall wird schon zu Beginn der Beteiligung eine gemeinsame Ausstiegsstrategie identifiziert, die auch die Entwicklung/Begleitung der Beteiligung bestimmt. Neben der reinen Rückführung stiller Beteiligungen oder Gesellschafterdarlehen soll neben dem Ausstieg auch die gesicherte Weiterführung des Unternehmens stehen.

Gehaltene Unternehmensanteile können über Rückkauf, Veräußerung an industrielle oder Finanzinvestoren sowie über eine Platzierung an einer nationalen oder internationalen Wertpapierhandelsstelle erfolgen. bmp verfügt in allen Bereichen über entsprechende Exit Erfahrungen und wird auch gemeinsam mit dem Unternehmen eine entsprechend geeignete externe Begleitung dieser Prozesse beauftragen.