IBG vergleicht sich mit Altgesellschafter GoodVent
Der langwierige Rechtsstreit zwischen der IBG und den GoodVent-Gesellschaften, deren Hauptgesellschafter Herr Dr. Dinnies von der Osten ist, hat nunmehr ein Ende gefunden. Die Parteien haben sich einvernehmlich auf einen Anteilskauf der Beteiligungen der GoodVent-Gesellschaften an den vermögensverwaltenden Fonds der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH zu einem Kaufpreis in mittlerer siebenstelliger Höhe verständigt. Der Kaufpreis ist das Ergebnis einer Bewertung nach branchenüblichen Verfahren durch die IBG.
Die Verträge werden rückwirkend zum 01.01.2021 geschlossen. Mit diesem Erwerb ist die IBG künftig wieder alleiniger Gesellschafter der vermögensverwaltenden Fonds, wodurch der IBG ein eigenständiges Wirken ohne Abstimmungen und Erlösverteilungen mit etwaigen Mitgesellschaftern möglich sein wird. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt aus laufenden Mitteln der IBG und ihrer Fondsgesellschaften.
Die Zukunft der IBG ist nunmehr geklärt. Die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der IBG ist uneingeschränkt sichergestellt.
Hintergrund:
Die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH ist ein zentrales Förderinstrument des Landes Sachsen-Anhalt zur Schaffung und Stärkung nachhaltiger wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstrukturen in der Region. Mit der Beteiligung an Start-up-Unternehmen verfolgt die Landesregierung das wirtschaftspolitische Ziel, mehr Unternehmen im Land anzusiedeln und langfristige Arbeitsplätze zu schaffen. Die IBG stellt hierfür Risikokapital für junge, technologieorientierte, innovative und wachsende Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt bereit, da sich diese Unternehmen in der Regel über den Kapitalmarkt nicht finanzieren können.
Seit dem Jahr 2007 wurde das Fondsmanagement der IBG durch einen spezialisierten Auftragnehmer, die GoodVent-Gesellschaften, unter maßgeblicher Beteiligung von Herrn Dr. Dinnies von der Osten geführt und organisiert. Der Rechtsstreit zwischen IBG und den GoodVent-Gesellschaften über die Verletzung von Vertragspflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag wurde mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 09. September 2020 zugunsten der GoodVent-Gesellschaften endgültig entschieden. Es wurde somit festgestellt, dass die GoodVent-Gesellschaften und Herr Dr. Dinnies von der Osten sich vertragskonform verhalten und infolgedessen die GoodVent-Gesellschaften weiterhin Mitgesellschafter der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaften der IBG sind.