Die Verträge werden rückwirkend zum 01.01.2021 geschlossen. Mit diesem Erwerb ist die IBG künftig wieder alleiniger Gesellschafter der vermögensverwaltenden Fonds, wodurch der IBG ein eigenständiges Wirken ohne Abstimmungen und Erlös­verteilungen mit etwaigen Mitgesellschaftern möglich sein wird. Die Zahlung des Kauf­preises erfolgt aus laufenden Mitteln der IBG und ihrer Fondsgesellschaften.

Die Zukunft der IBG ist nunmehr geklärt. Die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben der IBG ist uneingeschränkt sichergestellt.

Hintergrund:

Die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH ist ein zentrales Förder­instrument des Landes Sachsen-Anhalt zur Schaffung und Stärkung nachhalti­ger wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstrukturen in der Region. Mit der Beteiligung an Start-up-Unternehmen verfolgt die Landesregierung das wirtschaftspoliti­sche Ziel, mehr Unternehmen im Land anzusiedeln und langfristige Arbeits­plätze zu schaffen. Die IBG stellt hierfür Risikokapital für junge, technologieori­entierte, innovative und wachsende Unternehmen im Land Sachsen-Anhalt be­reit, da sich diese Unternehmen in der Regel über den Kapitalmarkt nicht finan­zieren können.

Seit dem Jahr 2007 wurde das Fondsmanagement der IBG durch einen speziali­sierten Auftragnehmer, die GoodVent-Gesellschaften, unter maßgeblicher Be­teiligung von Herrn Dr. Dinnies von der Osten geführt und organisiert. Der Rechtsstreit zwischen IBG und den GoodVent-Gesellschaften über die Verlet­zung von Vertragspflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag wurde mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 09. September 2020 zuguns­ten der GoodVent-Gesellschaften endgültig entschieden. Es wurde somit festge­stellt, dass die GoodVent-Gesellschaften und Herr Dr. Dinnies von der Osten sich vertragskonform verhalten und infolgedessen die GoodVent-Gesellschaf­ten weiterhin Mitgesellschafter der vermögensverwaltenden Fondsgesellschaf­ten der IBG sind.